Revision Holzhandelsverordnung: Zeitpunkt für Importerleichterungen ist ungünstig
Künftig sollen in der Schweiz Holz und Holzprodukte, die nachweislich bereits zuvor in der EU in Verkehr gebracht wurden, einer vereinfachten Sorgfaltspflicht unterliegen – sofern bei der Inverkehrbringung in der EU keine konkreten Hinweise auf eine Verletzung der EU-Sorgfaltspflicht vorlagen. Die Schweizer Erstinverkehrbringer benötigen dafür von ihren EU-Lieferanten eine Bestätigung, dass die Erstinverkehrbringung in der EU gesetzeskonform erfolgt ist. Laut offizieller Verlautbarung des Bundesrats kann durch die Verordnungsanpassung die administrative Belastung bei Importen aus der EU in die Schweiz erheblich gesenkt werden. Importe aus der EU machen über 90 Prozent aller Holzimporte in die Schweiz aus.
HIS stellt sich gegen die geplante Verordnungsrevision. HIS begrüsst zwar grundsätzlich den Abbau von Bürokratie. Die verfrühte, einseitige Abschaffung der Kontrollen für Importe aus der EU in die Schweiz bei gleichzeitiger Etablierung einer neuen, einschneidenden Exportbarriere in Richtung EU (EUDR) ist jedoch aus handelspolitischen Gründen kein akzeptabler Weg. Es stellen sich auch ernsthafte Fragen hinsichtlich der WTO-Konformität, da sich eine systematische, massive Benachteiligung des Werkplatzes Schweiz abzeichnet, die der hiesigen Produktion, aber auch den CH-Exporteuren, schaden würde. Weiter könnte sich die Schweiz ernsthafte Reputationsprobleme mit Holzimporten aus fraglichen Quellen einhandeln, wenn die EU und die Schweiz gleichzeitig die Sorgfaltspflichten in ihren Hoheitsgebieten lockern. Da zum aktuellen Zeitpunkt nicht klar ist, welche EUDR-Anforderungen ab dem 1. Januar 2027 gelten werden, sollten wir nicht die eigenen Kontrollmöglichkeiten (geregelt in der heutigen HHV) vorzeitig abschaffen. Der Abbau der Importschranken aus der EU macht nur Sinn, wenn die EU von scharfen Sorgfaltspflichtnachweisen für Waren aus der Schweiz absieht. Beide Wirtschaftsräume, sowohl die EU als auch die Schweiz, sollten Importe aus kritischen Herkünften in jedem Fall weiterhin sorgfältig kontrollieren.
Der Lignum-Vorstand hat an seiner Sitzung vom 1. Juli 2026 auf Druck des Holzhandels die Ja-Parole zur Revision der Holzhandelsverordnung beschlossen. HIS wird demzufolge eine eigene Vernehmlassungsantwort einreichen.
