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Holzdeklarationsverordnung: Mangelhafte Umsetzung

Die seit 2012 geltende Verordnung über die Deklaration von Holz und Holzprodukten verlangt, dass die Holzart und die Holzherkunft bei der Abgabe von Holz und Holzprodukten an die Konsumentinnen und Konsumenten deklariert werden. 102 Kontrollen des Eidgenössischen Büros für Konsumentenfragen (BFK) bei Baumärkten, Möbelhäusern, Gartencentern, Versandhändlern, Schreinereien und Zimmereien zeigten Mängel bei der Umsetzung auf.

Im Jahr 2024 haben 25,5 Prozent (Vorjahr: 41 Prozent) der geprüften Unternehmen alles korrekt deklariert. Bei 23.5 Prozent der Unternehmen (Vorjahr: 26 Prozent) waren die Produkte teilweise richtig deklariert, und bei 51 Prozent der Unternehmen (Vorjahr: 33 Prozent) war kein kontrolliertes Produkt vollständig und korrekt deklariert. Insgesamt wurden 1’010 Produkte überprüft (Vorjahr: 858), davon waren 39 Prozent richtig deklariert (Vorjahr: 64 Prozent). Besonders mangelhaft war die Deklaration bei Gartencentern und Gärtnereien, dem Möbelfachhandel, den Schreinereien, dem Versandhandel und Zimmereien.


Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat bei rund zwei Drittel der Unternehmen, deren Produkte vom BFK beanstandet wurden, Verwaltungsstrafverfahren durchgeführt und gegen die verantwortlichen Personen Bussen verhängt. Bei etwa einem Drittel dieser Unternehmen lagen nur geringfügige Verstösse gegen die Deklarationsvorschriften vor. Hier wurden bei fristgerechter Behebung der Mängel keine Sanktionen verhängt.


Weitere Informationen zur Deklarationspflicht finden Sie auf: 
https://www.konsum.admin.ch/bfk/de/home/holzdeklaration/holzdeklarationspflicht.html