Neue Regelung für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
Betroffene FaBe-Inhaberinnen und FaBe-Inhaber müssen ihre Bewilligung rechtzeitig in eine digitale Version umtauschen. Wer die Frist verpasst, darf keine Pflanzenschutzmittel mehr kaufen oder anwenden und muss eine neue Prüfung ablegen. Wichtig: Die Änderungen betreffen ausschliesslich die Fachbewilligung PSM im Wald, nicht die Fachbewilligung für Holzschutzmittel.
