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HIS lobbyiert bei den Kantonen zu den Themen Sommerholzerei und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Wald

Holzindustrie Schweiz nimmt besorgt zur Kenntnis, dass immer mehr Kantone den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM) im Wald stark einschränken oder faktisch sogar verbieten. Aktuelles Beispiel ist der Kanton Zürich, der ab 2026 in normalen Jahren grundsätzlich keine Ausnahmebewilligungen gemäss ChemRRV Anhang 2.5 mehr erteilen will. Lediglich in Katastrophensituationen könne die Erteilung von Ausnahmebewilligungen wieder in Erwägung gezogen werden. Der Begriff der Katastrophe wird dabei nicht näher präzisiert.

HIS hat die Besorgnis der Branche in einem Schreiben an die Kantonsoberförsterkonferenz adressiert. Die Kantone haben Stellung genommen. Siehe Newsmeldung vom 20.04.2026.

Ein weiteres Thema, das mit dem Einsatz von PSM im Wald zusammenhängt: immer mehr Kantone verfügen mehrmonatige Holzschlagverbote vom Frühling bis im Herbst (was die Holzwirtschaft dazu bringt, grössere Lager anzulegen, die behandelt werden müssen). Die Kantone begründen ihr Handeln mit den Brut- und Setzzeiten für Wildtiere und berufen sich auf das Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG). Pikanterweise findet man im Gesetz keinen konkreten Hinweis, dass Holzschläge im Sommerhalbjahr grundsätzlich zu verbieten seien. Nicht alle Tiere reagieren gleichermassen sensibel auf Störungen, was eigentlich Raum für flexible Regelungen bieten würde. Auch diesen Punkt möchte HIS mit den Kantonen diskutieren.

Quelle: Zeitschrift «Zürcher Wald» 1/2026