Förderprogramm Ladeinfrastruktur E-LKW
Gefördert werden u. a.:
- Planung/Machbarkeitsstudien
- Netzanschluss (inklusive Beiträge zum Netzbetreiber, Transformator, Hauptverteilung)
- Zuleitungen (Tiefbau, Kabelschutzrohre, Verteilungen)
- Ladeeinrichtung (Ladestationen, Lastmanagement, Kommunikationstechnik) ASTAG
Wer kann profitieren?
- KMU gemäss Handelsregister mit weniger als 250 Mitarbeitenden.
- Mit jährlichem Energieverbrauch von maximal 5 GWh für Wärme und 500 MWh für Strom.
- Der Anspruch richtet sich an Betriebe, die dieselbetriebene LKW durch elektrisch betriebene LKW ersetzen möchten.
Ihr Vorgehen – so gelingt der Einstieg:
- Erarbeiten Sie eine erste Einschätzung: Welche Diesel-LKW sollen ersetzt werden? Wie viele Ladepunkte werden benötigt? Welche Leistung? Welche Kosten?
- Sammeln Sie die notwendigen Unterlagen: Stromrechnung (letztes Jahr), Selbstdeklaration, Offerten für Netzanschluss/Zuleitung/Ladestationen, Elektroplan, etc.
- Reichen Sie Ihr Gesuch online ein – nach Prüfung und Bewilligung kann mit dem Projekt begonnen werden. Erst nach Projektabschluss wird die Auszahlung vorgenommen.
- Nutzen Sie die Hilfsmittel der ASTAG: Förderrechner, Videoanleitungen, Checklisten, Webinare und Schulungen in allen Sprachregionen.
Fristen:
- Gesuche ab 01.01.2026
- Einreichfrist bis 31.12.2027
- Projektabschluss bis 31.05.2030
Weitere Informationen vom ASTAG
