EUDR verzögert sich
Die neuen Sorgfaltspflichten treten für grosse und mittlere Unternehmen nun erst am 30. Dezember 2026 in Kraft, Kleinst- und Kleinbetriebe müssen die Anforderungen erst ab dem 30. Juni 2027 erfüllen. Diese Vorgaben betreffen ausschliesslich Erstinverkehrbringer von Holz und weiteren, der EUDR unterstellten Rohstoffen mit Sitz in der EU.
Für Schweizer Betriebe gilt weiterhin, dass sie formal nicht direkt der EUDR unterstehen. Dennoch dürfte der Druck aus der EU-Lieferkette steigen: Europäische Kunden könnten vermehrt verlangen, dass Schweizer Zulieferer die zur Sorgfaltspflicht nötigen Informationen bereitstellen, insbesondere präzise Geodaten zur Herkunft des Holzes. Der Aufschub verschafft den Betrieben aber wertvolle Zeit, interne Abläufe zu überprüfen und Systeme für Herkunftsnachweise, Datenmanagement und Dokumentation schrittweise anzupassen.
Quelle: Lignum: Damoklesschwert EUDR - Ein weiteres Jahr Aufschub?
