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EU-Parlament unterstützt Verschiebung der EUDR um ein Jahr

Nach dem EU-Rat spricht sich am 26. November auch das EU-Parlament für eine einjährige Verschiebung der europäischen Entwaldungsverordnung EUDR aus.

Nach intensivem Lobbying durch die betroffenen Branchen stimmte die Mehrheit der Abgeordneten im EU-Parlament am 26. November 2025 nicht nur für eine Verschiebung der Inkraftsetzung um ein Jahr, sondern auch für eine inhaltliche Anpassung der EUDR. So soll das aufwändige Weiterleiten von Referenznummern in der gesamten Lieferkette entfallen. Um die EUDR noch pünktlich bis Ende Jahr zu verändern, ist bis Mitte Dezember ein Kompromiss zwischen der Europäischen Kommission, dem Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament („Trilog“) notwendig. Sollten sich im Dezember alle drei Instanzen einigen, tritt die EUDR für mittlere (> 50 Mitarbeitende) und grosse Unternehmen per 30. Dezember 2026 in Kraft. Für Unternehmen mit unter 50 Mitarbeitenden wäre das Stichdatum neu der 30. Juni 2027.

Trotz der voraussichtlichen Verschiebung und möglichen Verbesserungen wird die EUDR viel zusätzliche Bürokratie für sehr viele betroffene Akteure mit sich bringen. Eine Umfrage des Hauptverbandes der Deutschen Holzindustrie (HDH) geht von Kosten in Höhe von 1,8 Milliarden Euro aus, um die EUDR einzuführen, und von weiteren 1,2 Milliarden Euro für den jährlichen Betrieb.