Dieseltreibstoff zu Reinigungs- und Schmierzwecken
Rechtslage:
- Die Verwendung von Heizöl zu Reinigungs- und Schmierzwecken ist verboten.
- Dieseltreibstoff darf weiterhin zu Reinigungs- und Schmierzwecken verwendet werden.
Die dabei verbrauchten Mengen unterliegen jedoch der VOC-Lenkungsabgabe.
Die verbrauchte Menge an Dieselöl muss periodisch, mindestens jedoch einmal pro Jahr, über die Online-Anwendung «Taxas» im ePortal des Bundes gemeldet werden. Die VOC-Lenkungsabgabe wird gleichzeitig mit der Rückerstattung der Mineralölsteuer erhoben. Die Gesuche um Rückerstattung der Mineralölsteuer sind innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres einzureichen.
Seit Januar 2026 ist die Meldung ausschliesslich über Taxas zulässig.
Registrierung:
- Taxas ist über https://eportal.admin.ch/ zugänglich.
- Vor der Nutzung ist eine einmalige Registrierung (Onboarding) erforderlich.
- Falls Sie bereits ein Benutzerkonto im ePortal besitzen und über ein AGOV oder CH-Login verfügen, ist keine zusätzliche Registrierung notwendig.
- Für die Nutzung von Taxas müssen Sie Ihren Betrieb als Geschäftspartner registrieren und die Geschäftspartnerrolle «MinöSt Rückerstattung» beantragen.
- Anleitung: www.bazg.admin.ch/onboarding
Hinweis: Der Registrierungsprozess kann einige Zeit dauern.
