Vollzug des LSVA-Urteils durch die OZD
LSVA-Urteil
Astag-Info Mai 2010: Die Transportunternehmen erhalten derzeit den Vollzugsentscheid der zuständigen Oberzolldirektion (OZD) zum LSVA-Urteil. Alle Fahrzeughalter, die in der Abgabeperiode Januar 2008 bis Ende August 2009 die LSVA nicht vollständig bezahlt haben, müssen ihre Ausstände bis Ende Mai berechnen und begleichen. Bei Problemen ist der zuständige Sachbearbeiter bei der OZD zu konsultieren. Auf Nachforderungen für die Abgabeperiode September 2009 bis Ende Februar 2010 verzichtet der Bundesrat hingegen. Dies bedeutet, dass die Transportunternehmer während 6 Monaten von den tieferen LSVA-Ansätzen profitieren konnten. Ab dem 1. März 2010 gelten rückwirkend die Tarife 2008 (Entscheid des Bundesrates). Die ASTAG hat jedoch interveniert und fordert, die LSVA-Ansätze erst auf den 1. Mai 2010 zu erhöhen.