Keine LSVA-Sistierung

Bezüglich LSVA gibt es eine Fehleinschätzung: Die Gleichbehandlung der ausländischen Transporteure wäre egal, denn wir haben die viel höhere Gesamtbelastung, und auf allen Vor- und Neben-Transporten, nicht nur auf den letzten 45km Leimholz-Transport von der Grenze bis nach Zürich.

 

Dabei ist zu beachten, dass in- und ausländische Fahrzeughalter gleich behandelt werden müssen. Würde die LSVA für die inländische Waldwirtschaft und die Rohholzverarbeiter weiter vergünstigt oder aufgehoben, müssten die gleichen Bedingungen auch für die ausländischen Fahrzeughalter der gleichen Branche gelten. Die LSVA stellt somit für Waldwirtschaft und Rohholzverarbeiter grundsätzlich kein Wettbewerbsnachteil gegenüber dem Ausland dar. Der Bundesrat erachtet daher weitergehende Sonderregelungen zugunsten einer spezifischen Branche als nicht angebracht (siehe auch Antwort des Bundesrates zur Motion von Siebenthal 11.3956).

 

Auf die letzte Frage „Ist der Bundesrat bereit, die Kreditinstitute zu einem Beitrag für die Rohholz­verarbeiter zu motivieren, in der Form von Fristverlängerungen für Zinsen/Amortisationen?“ lautet die Antwort:

 

Die Kreditinstitute tragen die Verantwortung bezüglich Ausgestaltung und Gewährung von Krediten. Der Bundesrat gibt dazu keine Empfehlung ab.